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FRIEDHOF LANDQUART

Im Osten der Kirche schliesst sich ein wunderschöner, parkähnlicher Friedhof an. Er bietet Platz für Erdbestattungen, Urnengräber, Familiengräber und Kindergräber. Zusätzlich gibt es auch die Möglichkeit einer Bestattung im Gemeinschaftsgrab. Ebenfalls gehört eine Aufbahrungskapelle zum Friedhofsareal.

Eine Beisetzung ist auch auf den umliegenden Gemeindefriedhöfen von Landquart, Igis, Malans, Jenins, Maienfeld und Fläsch möglich. Die jeweilige Friedhofverwaltung obliegt den Gemeinden.

UNTERHALT / GRABPFLEGE

Die Pflege und der Unterhalt der allgemeinen Friedhofanlage erfolgt durch die Kirchgemeinde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Landquart. Ebenso obliegt der Kirchgemeinde die Pflege und der Unterhalt der Urnengräber und des Gemeinschaftsgrabs.

Die Pflege und der Unterhalt der einzelnen Erdgräber obliegen den Angehörigen. Sie haben die Gräber in einem ordnungsgemässen Zustand zu halten und für die Bepflanzung und den gärtnerischen Unterhalt zu sorgen.

Bei den Urnengräbern sind Blumentöpfe, welche vor die Grabbepflanzung gestellt werden, gestattet. Schnittblumen in Vasen können auf das Grab gestellt werden.

Bepflanzungen, insbesondere Sträucher und Nadelhölzer, die wegen ihres starken Wachstums anstossende Gräber beeinträchtigen, sind nicht zulässig. Der Kirchgemeindevorstand kann deren Entfernung anordnen.

Ungepflegte Gräber werden von der Friedhofgärtnerin respektive dem Friedhofgärtner zweckmässig bepflanzt, wofür die Kirchgemeinde den Angehörigen Rechnung stellen kann.

Welke Bepflanzungen und Kränze, Unkraut und Abfälle jeglicher Art sind in die hierfür bestimmten Abfallkörbe zu entsorgen. Es ist untersagt, solches Material auf den Wegen und Plätzen liegen zu lassen.

ERRICHTUNG GRABMÄLER

Für die Errichtung des Grabmals ist vor Beginn der Ausführung die Bewilligung des Kirchgemeindevorstandes erforderlich. Das Gesuch ist an das Sekretariat der Kirchgemeinde zu richten und muss folgende Angaben enthalten:

  • Skizze des Grabmals in Vorder- und Seitenansicht im Massstab 1:10, mit eingetragenen Massen
  • Angabe des zu verwendenden Materials, der Bearbeitungsart und der Schriftverteilung (siehe » Friedhofsordnung)
  • Angabe des Namens des verantwortlichen Auftraggebers und des Grabmalerstellers sowie der Grabnummer

 

KONTAKT

Sekretariat
Telefon 081 322 37 48

sekretariat@kath-landquart.ch

 

Mesmer und Hauswart
Aldo Danuser
Telefon 078 762 68 25

danuser@kath-landquart.ch

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